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19.04.2024 06:34:26


Feuerverbot im Wald und Waldränder im Kanton Schwyz

Weiterführende Informationen https://www.sz.ch/behoerden/information-medien/medienmitteilungen/medienmitteilungen.html/72-416-412-1379-1377-4603/news/13507

Anhaltende Trockenheit erfordert ab sofort ein Feuerverbot

(AWN/i) Die anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort für das ganze Kantonsgebiet ein Feuerverbot.

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort ein Feuerverbot.

Es ist bis auf Widerruf strikte untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen und Rauchwaren wegzuwerfen.

Bis auf Weiteres ist es gestattet, im Abstand von mindestens 50 m vom Wald und unter entsprechenden Vorsichtsmassnahmen Grillfeuer zu entfachen und Feuerwerke zu zünden. Das Grillieren im Garten und auf dem Balkon bleibt erlaubt.

Eine Neubeurteilung erfolgt, sobald nennenswerte Niederschläge zu verzeichnen sind.

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Trockenheit andauern. Kurze Regenphasen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten.

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode noch mindestens eine Woche andauern. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot ausser Kraft gesetzt werden."

Wenn Sie sich an folgende allgemeinen Regeln halten, können Sie mithelfen Waldbrände zu vermeiden:

Kommando Feuerwehr Gemeinde Arth
Waldbrandgefahr
 

Datum der Neuigkeit 21. Apr. 2020
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