Willkommen auf der Website der Gemeinde Arth Feuerwehr



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
  • Schriftgrösse:
  • A-
  • |
  • A
  • |
  • A+

News

Druck VersionPDF

Generelles Feuer- und Feuerwerksverbot Kanton Schwyz ab sofort

(AWN/i) Anhaltende Trockenheit und fehlende Niederschläge haben die Brandgefahr im Kanton Schwyz weiter erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort für das ganze Kantonsgebiet ein Feuer- und ein Feuerwerksverbot.

Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer erhöhten Brandgefahr geführt. So sind auch im Kanton Schwyz in den vergangenen sieben Tagen an mehreren Orten kleinere Wald- und Wiesenbrände aufgetreten, welche ein Ausrücken der Feuerwehren erforderten. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort ein Feuer- und Feuerwerksverbot.

Das entsprechende Verbot beinhaltet folgende Regelungen:

  • –  Im ganzen Kanton Schwyz ist es verboten im Freien Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für sämtliche Feuerstellen.

  • –  Es ist verboten, brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

  • –  Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art und das Steigenlassen von

    „Heissluftballonen / Himmelslaternen“, sind verboten.

    Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gasgrills in den Gärten oder auf Balkonen unter Einhaltung besonderer Vorsichtsmassnahmen (Sicherheitsabstand einhalten, dauernde Beaufsichtigung, Löschmaterial bereithalten), sowie behördlich bewilligte Feuerwerke auf Seen.

    Diese Regelungen bleiben bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen.

    Amt für Wald und Naturgefahren

    Weitere Auskünfte:
    Peter Steiner, Revierförster, Amt für Wald und Naturgefahren, Tel. 079 424 16 17.


Feuerverbot
 

Dokument AWN_Feuerverbot_30_Juli_2018.pdf (pdf, 74.4 kB)


Datum der Neuigkeit 30. Juli 2018