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Warenlagerung in Auto-Einstellhallen


In Einstellhallen eingelagerte brennbare Waren erhöhen das Brandrisiko um ein Vielfaches. Damit keine unnötigen Brandgefahren entstehen, dürfen Einstellhallen nicht für andere Zwecke (z. B. als Werkstätten oder Lagerräume) benützt werden.

Im Merkblatt sind alle wichtigen Punkte aufgeführt.

Datum: 8. Juli 2009
Herausgeber: Amt für Militär, Feuer- und Zivilschutz
Autor: Brandschutz und Störfallvorsorge
Laden: (pdf, 264.4 kB)



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