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09.12.2024 12:02:56
Waldbrandgefahr - Stufe Erheblich
Weiterführende Informationen http://www.waldbrandgefahr.ch/web/waldbrandgefahr/aktuelle-lage
Aufgrund der aktuellen Lage und der geringen Niederschläge an Ostern wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz auf "erheblich" erhöht. Das Feuern ist ab sofort nur noch an offiziellen Grillstellen erlaubt.
Aufgrund der aktuellen Lage und der geringen Niederschläge an Ostern wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Schwyz auf "erheblich" erhöht. Das Feuern ist ab sofort nur noch an offiziellen Grillstellen erlaubt.
Generelle Verhaltensempfehlungen beim Feuern im Freien
Das Waldbrandrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit mit welcher ein Waldbrand entstehen kann. Das Waldbrandrisiko kann z. B. durch Freizeitaktivitäten erhöht sein, so dass schon bei niedriger Waldbrandgefahr Massnahmen notwendig sind. Das Entfachen von Feuern im Wald und ausserhalb des Waldes hat immer - auch bei geringer und mässiger Waldbrandgefahr - mit der nötigen Vorsicht zu erfolgen.
Wenn Sie sich an folgende allgemeinen Regeln halten, können Sie mithelfen Waldbrände zu vermeiden:
- Sich über die lokale Gefahrensituation informieren, wenn man im Freien ein Feuer machen will.
- Feuerverbote unbedingt einhalten!
- Informationen aus Internet, Radio und Fernsehen sowie in Zeitungen beachten.
- Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
- Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden.
- Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
- Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
- Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
- Feuerwerkskörper nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abfeuern.
Kommando Feuerwehr Gemeinde Arth
Dokument MM_Erhebliche_Waldbrandgefahr.pdf (pdf, 68.2 kB)
Datum der Neuigkeit 15. Apr. 2020