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News

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Feuerverbot im Wald und Waldränder im Kanton Schwyz

Weiterführende Informationen http://www.waldbrandgefahr.ch/de/waldbrand/waldbrandgefahr/aktuelle-lage/

Mitteilung des Kantons Schwyz:

"Feuerverbot im Wald und an Waldrändern im Kanton Schwyz
Die derzeitige Trockenheit hat in weiten Teilen der Schweiz zu einer erhöhten Brandgefahr in Wäldern und auf Wiesen geführt. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlässt der Kanton Schwyz ab sofort ein Feuerverbot.

Es ist bis auf Widerruf strikte untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen, Feuerwerke abzubrennen, Himmelslaternen steigen zu lassen und Rauchwaren wegzuwerfen.

Bis auf Weiteres ist es gestattet, im Abstand von mindestens 200 m vom Wald und unter entsprechenden Vorsichtsmassnahmen Grillfeuer zu entfachen und Feuerwerke zu zünden. Das Grillieren im Garten und auf dem Balkon bleibt erlaubt.

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen wird die Hitzeperiode noch mindestens eine Woche andauern. Kurze Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. Eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot ausser Kraft gesetzt werden."

Die jeweilige Lage der Waldbrandgefahr kann unter dem oben aufgeführten Link angesehen werden.


Generelle Verhaltensempfehlungen beim Feuern im Freien
Das Waldbrandrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit mit welcher ein Waldbrand entstehen kann. Das Waldbrandrisiko kann z. B. durch Freizeitaktivitäten erhöht sein, so dass schon bei niedriger Waldbrandgefahr Massnahmen notwendig sind. Das Entfachen von Feuern im Wald und ausserhalb des Waldes hat immer - auch bei geringer und mässiger Waldbrandgefahr - mit der nötigen Vorsicht zu erfolgen.

Wenn Sie sich an folgende allgemeinen Regeln halten, können Sie mithelfen Waldbrände zu vermeiden:
  • Sich über die lokale Gefahrensituation informieren, wenn man im Freien ein Feuer machen will.
  • Feuerverbote unbedingt einhalten!
  • Informationen aus Internet, Radio und Fernsehen sowie in Zeitungen beachten.
  • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
  • Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden.
  • Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
  • Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
  • Feuerwerkskörper nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abfeuern.

Kommando Feuerwehr Gemeinde Arth
Feuerverbot im Wald / Waldrändern im Kanton Schwyz
 

Datum der Neuigkeit 25. Juli 2018